Am Vormittag hat die Pressestelle der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf die nachfolgende Nachricht verbreitet und Ludger Beerbaum hat wenig später dazu Stellung genommen:
„Im Nachgang zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrages über mutmaßliche Vorgänge auf der Reitanlage von Ludger Beerbaum hat der TV-Sender RTL der FN nun einen mehrminütigen Zusammenschnitt verschiedener Videosequenzen zur Verfügung gestellt. Bisher waren der FN nur bei einer Gelegenheit wenige Sekunden kurzer und verpixelter Szenen vorgeführt worden. Ort und beteiligte Personen waren nicht zu erkennen. Die FN hat diesen längeren, unverpixelten Zusammenschnitt nun dahingehend geprüft, ob die gezeigten Szenen der Beschreibung des Touchierens entsprechen, die in den Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 2, formuliert ist.
In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt“, so Soenke Lauterbach, der FN-Generalsekretär.
„Im Hinblick auf verbandliche Ordnungsverfahren prüft die FN nun weiter, ob sich aus den Bildern der Vorwurf einer Verletzung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ergibt. In der LPO werden konkrete Handlungen beschrieben und nur diese können von der FN mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden. Neben der Frage, ob solche Handlungen vorliegen, wird auch untersucht, wer die handelnden Personen sind. Für die Ordnungsverfahren ist die Disziplinarkommission der FN zuständig.“
Zur Erklärung heißt es weiter: „Die Disziplinarkommission ist ein ehrenamtliches Gremium, das mit unabhängigen Rechtsexperten besetzt ist. Am Ende des Ordnungsverfahrens entscheidet die Disziplinarkommission darüber, ob ein Verstoß nachgewiesen wurde und ob eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird. Eine Ordnungsmaßnahme kann zum Beispiel eine Geldstrafe oder ein Ausschluss von der Teilnahme an Turnieren bedeuten, also eine Sperre.
Unabhängig vom verbandlichen Ordnungsverfahren sind staatliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder die Veterinärbehörden wegen einer möglichen Verletzung es Tierschutzgesetzes möglich. Die FN hat die Staatsanwaltschaft bereits in der vergangenen Woche auf den Fernsehbeitrag hingewiesen. In dem RTL-Beitrag sind auch Szenen von einem ländlichen Reitturnier zu sehen. Auch diese werden derzeit darauf überprüft, ob Ordnungsverfahren einzuleiten sind.“
Aus meiner Sicht ist durch diese Stellungnahme der FN eine neue Lage entstanden. Während Ludger Beerbaum betont hat, es handle sich nach seiner Ansicht „nicht um das verbotene Barren, sondern um das von der FN erlaubte Touchieren“, sagt die FN heute, es handle sich aus ihrer Sicht „eindeutig nicht um Vorgänge, die unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen“. Den Begriff des Barrens verwendet die FN allerdings nicht. Ludger Beerbaum muss also mit einem Ordnungsverfahren rechnen, an dessen Ende eine Geldstrafe oder eine Startsperre auf Turnieren stehen kann. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. Offenkundig ist der TV-Sender RTL der wiederholten Aufforderung der FN gefolgt, mehr Videomaterial herauszugeben, um die Vorwürfe gegen Ludger Beerbaum exakter prüfen zu können. Ob RTL gegenüber der FN auch die Namen der beteiligen Personen genannt hat, ist unklar. Womöglich wird die Staatsanwaltschaft Ludger Beerbaum dazu auffordern, die Namen zu nennen.
Ich finde es gut und richtig, dass der TV-Sender RTL nach längerem Zögern der Aufforderung der FN nachgekommen ist. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass die Vorgänge aufgeklärt und völlig transparent gemacht werden. Aus heutiger, ganz aktueller Sicht wird es womöglich auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen.
Kurze Zeit später hat Ludger Beerbaum Stellung genommen zu der aktuellen Entwicklung an diesem Dienstag. Er schreibt: „Ich begrüße die heute veröffentlichte, erste Stellungnahme der FN zu den im RTL-Beitrag vom 11. Januar geäußerten Anschuldigungen gegenüber meiner Person und meinem Stall. In der Aussage des Generalsekretärs Soenke Lauterbach wird deutlich, dass sich die FN sehr differenziert mit den Originalaufnahmen auseinandersetzt und auf das nach meiner festen Überzeugung zu sehende Touchieren eingeht.
Selbstverständlich werden wir aktiv auf unseren Fachverband zugehen, um auch von unserer Seite die Videoaufnahmen zu erläutern und zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hierzu ist es notwendig, dass wir die Originalaufnahmen sichten können und nicht über redaktionell bearbeitete Szenen sprechen. Im Laufe der weiteren Beschäftigung mit dem Thema wird zu klären sein, wie eine endgültige Bewertung seitens des Verbandes ausfällt.“