Die Staatsanwaltschaft im westfälischen Münster hat heute das Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Ludger Beerbaum hofft nun, dass die FN-Disziplinarkommission „ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt“.

Wir erinnern uns: Am 11. Januar hatte der TV-Sender RTL, groß aufgemacht, versteckt gedrehte Filmaufnahmen gezeigt, die binnen weniger Sekunden zeigen sollten, wie auf der Anlage von Ludger Beerbaum in Riesenbeck ein Pferd unter dem Sattel beim Training über Hindernisse verbotenerweise gebarrt wird. Die unscharfen Bilder hat die Tierschutzorganisation PETA zum Anlass genommen, Anzeige gegen Beerbaum zu erstatten wegen Tierquälerei. Beerbaum selbst hat die Vorwürfe von Anfang an vehement bestritten und seinerseits Anzeige gegen RTL erstattet.

Heute erklärt die Staatsanwaltschaft wörtlich: „Der Beschuldigte hat sich, anwaltlich vertreten, dahingehend geäußert, dass auf den Filmaufnahmen ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht zu erkennen sei, insbesondere würden die ‚touchierten‘ Tiere keine Schmerzerscheinungen oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Im Übrigen hat er darauf verwiesen, dass in seinem Betrieb stets nur die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung anerkannten Trainingsmethoden eingesetzt würden. Zu keinem Zeitpunkt seien in diesem Zusammenhang „touchierten“ Tieren, die zudem an den berührten Körperteilen durch Bandagen beziehungsweise Gamaschen geschützt seien, erhebliche Schmerzen zugefügt worden.“

Die Staatsanwaltschaft erklärt weiter: „Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem Reiter auf der Filmsequenz überhaupt um den Beschuldigten handelt oder ob der Beschuldigte die vorgeworfene Methode veranlasst oder hiervon Kenntnis gehabt hat, lässt sich nach den Ermittlungen nicht nachweisen, dass dem betroffenen Pferd durch den Kontakt mit der Stange – wie es die Strafvorschrift voraussetzt – „erhebliche“ Schmerzen oder Leiden zugefügt worden sind. Es genügt für ein strafwürdiges Verhalten nicht jede kurzzeitige Beeinträchtigung des tierischen Wohlbefindens; diese Beeinträchtigung muss vielmehr nach Art und Dauer gewichtig bzw. erheblich sein.

Die hier vorliegende, in Augenschein genommene und ausgewertete Videosequenz lässt einen entsprechenden Nachweis nicht zu. Das zuständige Veterinäramt hat zudem direkt Anfang Januar, mithin unverzüglich nach Bekanntwerden der Vorwürfe, den betroffenen Hof aufgesucht und keine Verstöße oder klinische Auffälligkeiten bei den Tieren bzw. tierschutzrechtlich relevante Verstöße dokumentiert. Aus dem Prüfbericht des Veterinäramtes ergibt sich zudem, dass auch in der Vergangenheit bei den zahlreichen Exportuntersuchungen durch die beteiligten Tierärzte keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt worden sind.“

Wichtiger Nachsatz der Staatsanwaltschaft Münster: „Ohne rechtliche Bedeutung war für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob die auf der Sequenz erkennbare Vorgehensweise nach den Statuten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung regelkonform gewesen st. Denn selbst wenn ein Regelverstoß vorliegen sollte, wäre dies nicht gleichbedeutend mit einer Strafbegehung. Die Prüfung eventuell regelwidriger Trainingsmethoden obliegt der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.“

Ludger Beerbaum äußert sich heute kurz und knapp: „Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung für mich. Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im RTL-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind. Jetzt hoffe ich, dass die Disziplinarkommission der FN ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt.“ Zum Stand des von ihm angestrengten Verfahrens gegen RTL äußert sich Ludger Beerbaum heute nicht.

Die FN hat sich bis zur Stunde (17.20 Uhr) noch keine Stellung genommen. Nach intensiven Prüfungen und Diskussionen in einer von der FN eingesetzten, 25-köpfigen Sonderkommission, hatte man einstimmig das bis dahin erlaubte Touchieren verboten. Ich vermute, Stand jetzt, dass die FN-Disziplinarkommission sich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft anschließen wird. Viel Lärm um nichts – so mag mancher denken. Das sehe ich etwas anders: Es ist gut, dass die Vorwürfe gegen Ludger Beerbaum staatsanwaltlich geprüft worden sind.