In den Medien gibt’s dieser Tage wieder ein Raunen: Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft im westfälischen Münster ihre Ermittlungen aufgenommen hat zum Vorwurf der Tierquälerei, wird in manchem Medium bereits als bald zu erwartende Anklage gewertet. Ludger Beerbaum hat dazu Stellung genommen: „PETA hat aufgrund des RTL-Beitrags Anzeige erstattet. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Münster ein Verfahren eröffnet. Dies ist ein normaler Vorgang und entspricht nicht der Einleitung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.“
Weiter heißt es in seiner (wohl von seinen Anwälten formulierten) aktuellen Stellungnahme wörtlich: „Ludger Beerbaum hat nun – nach Ansicht der unverpixelten Videos – eine umfangreiche Stellungnahme an die FN geschickt und ist zuversichtlich, dass sich der Verband nach Überprüfung dieser Ausführungen seiner Meinung anschließt, es handelt sich bei den Aufnahmen um regelkonformes Touchieren, das eine zulässige Ausbildungsmethode darstellt.“
Heute gegen 13 Uhr veröffentlicht das ZDF auf seiner Internetseite einen Text zu den Vorwürfen gegen Ludger Beerbaum. Darin wird Otto Becker, der Bundestrainer, mit folgendem Satz zitiert: „Ich will dem Urteil der FN-Kommission nicht vorgreifen.“ Wie berichtet, beschäftigt sich das von der FN eigens eingerichtete Gremium mit seinen 27 Mitgliedern mit der Frage, wie die von RTL gezeigten, mehr als zwei Jahre alten Videosequenzen zu bewerten sind.
Im Frühjahr soll die Kommission eine Empfehlung an das Präsidium der FN sowie den Beirat Sport aussprechen. Diese beiden Gremien müssen entscheiden, was Ludger Beerbaum von Verbandsseite zu erwarten hat – Geldstrafe, Sperre oder Freispruch? Die jetzt eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster sind völlig unabhängig vom Vorgehen des Verbandes.
In dem von mir erwähnten ZDF-Text von heute es an anderer Stelle – ohne exakte Nennung von Fakten – werde „gemunkelt“, in Warendorf gäbe es Tendenzen, alle Missverständnisse um das verbotene Barren und das erlaubte Touchieren auszuräumen, indem man das seit den frühen neunziger Jahren erlaubte Touchieren als Trainingshilfe gänzlich untersage. Eine Bestätigung für diese Mutmaßung gibt es allerdings nicht.