Die haben uns gerade noch gefehlt. Seit dem vergangenen November wird die neue Gebührenordnung für die Tierärzte, kurz GOT, heftig und höchst kontrovers diskutiert. Ein Ende oder gar ein Kompromiss sind leider nicht in Sicht. Da treten, typisch AfD, die Rechtsextremen im Bundestag auf den Plan und bieten uns einen aufschlussreichen Einblick in ihre parlamentarische Arbeit im Bundestag und in ihre allgemeine Denkweise. Frei nach der Parole „Populismus pur!“

Am 19. Januar sah sich Sönke Lauterbach, der FN-Generalsekretär, dazu genötigt, in seinem Pressedienst darüber zu informieren, was sich seit dem 12. Dezember 2023 hinter den Kulissen des Berliner Politikbetriebes abspielt, namentlich im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Etwa dies: An jenem Dezembertag hatte die AfD-Fraktion unter der Drucksache 20/9746 einen Antrag zum Stichwort GOT eingebracht.

Wörtlich: „Die jüngsten Änderungen der Gebührenordnung für Tierärzte unverzüglich wieder zurückzunehmen. Insbesondere die 0bligatorische Hausbesuchsgebühr. Den bürokratischen Aufwand der Dokumentationspflicht deutlich zu reduzieren. Die Berufsausübungsfreiheit der Tierärzte durch die Rücknahme von Zwangsgebühren wieder zu stärken. Gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die geeignet sind, dem Tierärtztemangel erfolgreich abzuhelfen.“

Kurz und knapp: Am 17. Januar, also vergangene Woche, stand dieser AfD-Antrag auf der Tagesordnung des eingangs erwähnten Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Ergebnis laut Protokoll: „Mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU lehnt das Gremium den entsprechenden Antrag der AfD ab. Lediglich die antragstellende Fraktion stimmte für den Antrag. Die aufgelöste Linksfraktion ist im Ausschuss nur noch durch fraktionslose Abgeordnete ohne Stimmrecht vertreten.“

Wichtig zu wissen – nochmal das Protokoll: „Die übrigen Fraktionen stimmten zwar zu, dass die Preise vor allem für Pferdehalter und für Tierheimbetreiber extrem gestiegen seien, und sehen Nachbesserungsbedarf an dem Gesetz. Allerdings falle das nicht in die Zuständigkeit des Bundestages. Eine Änderung der GOT könne lediglich durch die Bundesregierung und durch die Länder erfolgen, weshalb sich dort des Themas angenommen werden sollte.“

Zurück zu Sönke Lauterbach: Der FN-Generalsekretär sah sich genötigt, folgendes klarzustellen: „Dieser Antrag war nicht im Sinne der FN. Die AfD war zu keinem Zeitpunkt in Gespräche einbezogen. Die FN hat sich mit aller Kraft für die Pferdebesitzer eingesetzt. Es gab dazu eine ganze Reihe von Gesprächen mit den Vertretern der demokratischen Parteien (SPD, Grüne, FDP, CDU) sowie mit der Bundestierärztekammer, dem Bundesverband der praktizierenden Tierärzte sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Sogar persönlich mit Minister Cem Özdemir.“

Was zeigt uns dieser Vorgang? Er ist nichts weniger als ein Lehrstück über die Arbeitsweise der AfD im politischen Alltagsgeschäft auf allen Ebenen  – vom Bundestag bis zu den Städten und Gemeinden. Ihre  parlamentarischen Mitarbeiter forsten unablässig alle Themen durch unter der Frage: Wo und wie können wir den Eindruck erwecken, die Kümmerer der Nation zu sein.

Im Falle der neuen GOT tut die AfD so, als wäre ihnen die gesamte deutsche Reiterei, also alle, die Pferde halten und Tierärzte benötigen, quasi eine Herzenssache. Man huldigt dem Populismus. Die Tatsache aber, dass der Bundestag gar nicht zuständig ist, also auch sein Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft nicht – dieses Detail wird locker übergangen. Wer kennt schon in der Öffentlichkeit die Feinheiten der parlamentarischen Regeln.

Hüten wir uns davor, der AfD auf den Leim zu gehen – ob’s nur um ein Randthema geht, etwa die neue GOT, oder um den Fortbestand unserer Demokratie!